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Sicher reisen trotz Covid-19

Das Hygiene-Konzept für Reisekunden der Begegnung mit Böhmen GmbH

(Stand 01.04.2022)

Seit geraumer Zeit stehen wir für ein verantwortungsvolles und umsichtiges Miteinander. Dank unserer Erfahrung trauen wir es uns zu, auch unter den aktuellen Bedingungen Gruppenreisen sicher zu organisieren.

Wir befolgen bei der Durchführung unserer Reisen alle behördlichen Gesundheits- und Hygienevorschriften des Reiselandes. Dafür beachten wir die Ein- und Ausreisebestimmungen und stehen in engem Kontakt mit unseren Agenturen und Partnern vor Ort.

Rechtzeitig vor Reiseantritt informieren wir Sie über die jeweils aktuellen Sicherheits- und Hygienevorschriften im Zielgebiet. Hotels und Restaurants haben Konzepte erarbeitet, die den jeweiligen länderspezifischen Hygiene- und Gesundheitsvorschriften entsprechen. Es werden Abstandsregeln eingehalten, die Zimmerreinigung angepasst und Desinfektionsvorschriften beachtet. Es kann allerdings sein, dass ggfs. nicht alle Einrichtungen eines Hotels zur Verfügung stehen (z.B. Schwimmbad, Sauna etc.).

Damit das Reisen eine rundum positive Erfahrung bleibt, bitten wir Sie, mit uns gemeinsam darauf zu achten, Risiken zu vermeiden. Wir verweisen auf die Sechzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) vom 1. April 2022 zu finden unter folgendem Link: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-210/

Für die Durchführung unserer Reiseleistungen im Sinne einer pauschalen Gruppenreise mit eigener Anreise gelten die folgenden Hygieneregeln. Orientieren Sie sich dafür bitte an den folgenden Regelungen und Empfehlungen für Bayern. Darüber hinaus gilt das jeweilige Hygienegesetz der einzelnen Länder, Bundesländer und der Kreise vor Ort.

Jeder wird angehalten, wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und auf ausreichende Handhygiene zu achten. In geschlossenen Räumlichkeiten wird empfohlen, mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, und auf ausreichende Belüftung zu achten. Für Angebote und Veranstaltungen mit Publikumsverkehr wird empfohlen die dortigen Hygienekonzepte einzuhalten, die insbesondere Maßnahmen zur Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und zur Vermeidung unnötiger Kontakte vorsehen.

Es gelten die infektionsschutzrechtlichen (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – BayIfSMV und ggf. weitere einschlägige Bundes- und Landesregelungen sowie ggf. kommunale Allgemeinverfügungen) und arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.

In allen Bereichen (3G/3G plus/2G/2G plus) müssen auch Betreiber, Beschäftigte und Ehrenamtliche mit Kundenkontakt die dort jeweils geltenden Impf-, Genesenen- oder Testvoraussetzungen erfüllen. Ist nach der jeweils gültigen BayIfSMV ein Test vor Betreten des Betriebs erforderlich, richten sich die Voraussetzungen nach diesem Rahmenkonzept.

Im Hinblick auf das Tragen von Gesichtsmasken sind die jeweils geltenden Vorgaben der BayIfSMV zu beachten.

Ausgeschlossen von der Nutzung touristischer Dienstleistungen und vom Zugang zu den Betrieben sind

  • – Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion
  • – Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen
  • – Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere).

Verbindlich für die Vorgaben zu den Testnachweispflichten sind die jeweils aktuell geltenden landesrechtlichen Bestimmungen (BayIfSMV) sowie die Bestimmungen des jeweiligen Reise Ziellandes.

Wir als Reisegesellschaft sind zur Überprüfung der vorzulegenden Testnachweise verpflichtet. Besonders wichtig und in der Reisegruppe zu beachten:

  • 1.) Bei positivem Ergebnis eines Schnelltests unmittelbar vor Reiseantritt darf die Reise nicht angetreten werden.
  • 2.) Bei positivem Ergebnis eines vor Ort von Fachkräften oder geschultem Personal durchgeführten Schnelltests darf der Betrieb nicht besucht werden und es besteht mit der Mitteilung des positiven Ergebnisses eine Absonderungspflicht (Isolation). Die betreffende Person muss sich beim Gesundheitsamt melden, welches dann über das weitere Vorgehen informiert. Gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 IfSG besteht eine Meldepflicht der feststellenden Person hinsichtlich des positiven Testergebnisses an das zuständige Gesundheitsamt.
  • 3.) Wird das positivem Ergebnis eines Schnelltests auf der Reise festgestellt muss sich der Reisende von der Reisegruppe absondern und sich in dem Hotel des Reiseortes in Selbstisolation begeben. Er kann sodann innerhalb von 10 Tagen an der Reise nicht mehr teilnehmen.

Es wird dringend empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung und eine Reisekrankenversicherung mit entsprechenden Leistungen zu Corona vor der Reise abzuschließen. Unsere Reiseleitung wird Sie über alles Wissenswerte gerne informieren. Herzlichen Dank.

  • 1.) Grundsätzliches. Bitte füllen Sie das von uns bereit gestellte Formular zur Registrierung aus. Die Erfassung Ihrer Daten ist behördlich vorgeschrieben und dient Ihrer Sicherheit. Die Daten werden von uns für 6 Wochen lang aufgehoben und dann vernichtet.
  • Auch bei Reisen in festen Gruppen sind die bisherigen und geltenden Hygienevorschriften einzuhalten.
  • Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie krank sind. Wenn Sie Krankheitszeichen einer Atemwegsinfektion wie Husten, Schnupfe oder Fieber haben, bleiben Sie zu Hause. Reduzieren Sie direkte Kontakte.
  • Halten Sie Abstand auch in der Reisegruppe. Halten Sie, wo immer möglich, mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen. Dies gilt auch bei Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien.
    Vermeiden Sie Berührungen. Verzichten Sie auf Händeschütteln oder Umarmungen, wenn Sie andere Menschen begrüßen oder verabschieden.
    Achten Sie auf Hygiene beim Husten und Niesen. Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch und entsorgen Sie das Taschentuch anschließend in einem Mülleimer.
  • Waschen Sie im Alltag regelmäßig Ihre Hände. Waschen Sie sich mindestens 20 Sekunden Ihre Hände mit Wasser und Seife.
  • Tragen Sie gegebenenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung. Bleiben Sie über die aktuellen Bestimmungen informiert. Ziehen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung dort an, wo es vorgeschrieben ist.
  • 2.) Anreise. Sie reisen eigenständig an. Bitte achten Sie auf dem Weg zu Ihrem Zielort (Beginn der Begegnung mit Böhmen Pauschalreise) auf die geltenden gesetzlichen Vorschriften und so wenig wie möglich Kontakte, zu Ihrem eigenen Schutz und dem Schutz Ihrer Mitreisenden.
  • Sowohl bei Innlands- als auch bei Auslandsreisen empfehlen wir Ihnen, eine Reisekrankenversicherung mit Rücktransport abzuschließen. Vergewissern Sie sich bitte, dass Covid19-Erkrankungen, die während der Reise auftreten, abgedeckt sind.
  • Nehmen Sie ausreichend Gesichtsmasken (möglichst ffp2) mit. Denken Sie auch an viruzides Desinfektionsmittel für die Handdesinfektion für unterwegs. Achten Sie unterwegs auf eine gute persönliche Hygiene (insbesondere auf regelmäßiges richtiges Händewaschen) sowie auf eine Hustenund Nies-Etikette. Vermeiden Sie Kontakt mit Personen, die an Atemwegserkrankungen leiden.
  • Sollten Sie sich für den Zug entschieden haben: In den DB-Reisezentren und an der DB-Information an den Bahnhöfen wurden Plexiglasscheiben integriert, um das Coronavirus weiter erfolgreich einzudämmen. Nutzen Sie bitte eine Mund-Nase-Bedeckung in den S-Bahnen und Zügen, im Bahnhof, am Bahnsteig und an den Haltestellen. Halten Sie ausreichend Abstand zu Mitreisenden und zum DB Personal. Die Bahn-Mitarbeiter kontrollieren aktuell alle Tickets auf Sicht und per Scan um persönliche Kontakte zu vermeiden.
  • Bitte gehen Sie nur gesund auf Reisen! Fühlen Sie sich während der Reise nicht gut, informieren Sie bitte umgehend die Reiseleitung.
  • 3.) Fahrgemeinschaften. Die Bildung einer Fahrgemeinschaft ist grundsätzlich nach der aktuellen zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zulässig, allerdings nur im Rahmen der jeweils geltenden Kontaktbeschränkung. Sollten Personen nicht nur des eigenen Hausstandes mitfahren, wird dringend das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeraten.
  • 4.) Unterkunft. Es gelten die gesetzlichen Regelungen und Hygienevorschriften vor Ort. Gästen steht im Eingangsbereich der Unterkunft ein Händedesinfektionsspender zur Verfügung. Deutlich sichtbare Infos und das Personal weisen auf die zu beachtenden Infektionsschutzregelungen hin.
  • Im gesamten Beherbergungsbetrieb ist durch organisatorische Maßnahmen (Zugangsregelungen, Personenbeschränkung für Aufzugsanlagen etc.) oder bauliche- und einrichtungsbezogene Maßnahmen (Abstandsmarkierungen, Trennung von Verkehrswegen, Abstände zwischen Sitzmöbeln etc.) sichergestellt, dass zwischen allen Personen, die nicht von den Kontaktverboten im öffentlichen Raum ausgenommen sind, ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird.
  • Dies gilt insbesondere für die Abstände zwischen Service-Personal und Gästen beim Check-in. Für Bereiche, in denen die Einhaltung des Mindestabstands nicht sichergestellt ist, besteht von Seite des Beherbergungsbetriebs unter Nutzung des Hausrechts eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch für Gäste.
  • 5.) Verhalten in der Gruppenreise und bei den Reiseangeboten. Auch auf Wanderungen und Radtouren achtet Ihre Reiseleitung auf den Mindestabstand. Auf schmalen Pfaden, bei engen Passagen raten wir ebenfalls zum Einsatz einer Mund-und Masenschutzmaske. Gewohnte Begrüßungsrituale, wie Händeschütteln und Umarmungen sollten Sie dabei vermeiden. Trinkflaschen, Obst, Müsli-Riegel oder anderes Proviant wird ausnahmsweise nicht geteilt.
    Denken Sie an die Mitnahme einer Tüte für Ihre Abfälle. Verpackungen, Taschentücher oder genutzte (Einweg-)Schutzmasken finden darin garantiert einen sicheren Platz im Rucksack.
    Bei Besichtigungen, vor allem in geschlossenen Räumen, bitten wir alle Beteiligten, Mindestabstände einzuhalten und Mund-Nasenschutz zu tragen.
  • 6.) Kleingruppen. Wir behalten uns vor, die maximale Größe einer Reisegruppe zu reduzieren, wenn dies sinnvoll ist, um die Hygiene-Standards besser einzuhalten. Das Prinzip der Kleingruppen ist in diesen Zeiten ein wichtiger Schlüssel zum sicheren Reisen. Darum sind bei größeren Gruppen von mehr als 15 Teilnehmenden feste Bezugsgruppen (Kleingruppen, Richtwert ca. 10 Teilnehmende) zu bilden.

Unsere Philosophie des Reisens beinhaltet die Begegnung mit der Kultur und den Menschen. Dies wollen wir auch in der jetzigen Situation nicht missen, insbesondere, weil wir die Menschen vor Ort mit unserem Besuch unterstützen wollen. Bitte achten Sie auch dabei auf angemessene Abstände und entsprechendes Verhalten.

“Es ist so leicht, den Weg
zu uns zu finden …” (Jan Skácel)

In jeder Lage entspannt.

 

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