ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN
von BmB-GmbH
Allgemeine Reisebedingungen der Begegnung mit Böhmen GmbH (Stand 05.01.2026)
- 1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) gelten für alle Reisen von Begegnung mit Böhmen GmbH („BMB“), bei welchen eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise angeboten werden. Sie gelten zwischen BMB als Reiseveranstalterin und der die Reise buchenden Person (m/w/d), dem „Kunden“.
- Abschluss des Reisevertrages, Reisedokumente
2.1 Mit seinem Buchungsauftrag bietet der Kunde BMB den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung der jeweiligen Reise auf der Internetseite und auf Basis dieser ARB verbindlich an. Es wird dem Kunden empfohlen, die Anmeldung elektronisch auf der Internetseite von BMB vorzunehmen.
2.2 Die Buchung erfolgt durch den Kunden auch für alle in seiner Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Pflichten er wie für seine eigenen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.3 Der Reisevertrag kommt verbindlich erst mit der Annahme der Anmeldung des Kunden durch BMB zustande. BMB bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, etwa in Textform (E-Mail), und übersendet den Sicherungsschein. Nur im Fall des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB (z. B. auf Messen) erhält der Kunde die Reisebestätigung in Papierform.
2.4 Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Reisedokumente unverzüglich auf Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten) zu überprüfen und fehlerhafte Bezeichnungen unverzüglich BMB mitzuteilen. Insbesondere falsch geschriebene Namen können zur Nichtmitnahme durch eine Fluggesellschaft oder zu Problemen bei der Einreise führen.
2.5 Hinweis zu Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes: BMB weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die im Fernabsatz (Internetseite) angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Online-Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag auf Basis der Allgemeinen Reisebedingungen ist stets möglich (siehe Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
- Leistungen von BMB
3.1 Der Umfang der Reiseleistungen ergibt sich aus der Reiseausschreibung von BMB in der zur betreffenden Reise gehörigen Reiseausschreibung auf der Internetseite in Verbindung mit der Reisebestätigung, die den Vertragsschluss bestätigt und etwaige Sonderwünsche verbindlich feststellt. Bei Erstellung eines individuellen Programms für den Kunden bildet dieses die Grundlage der Leistungen von BMB in Verbindung mit der Reisebestätigung an den Kunden.
3.2 Reisevermittler und Leistungsträger (z. B. Agenturen, die die Aktivitäten vor Ort erbringen) sind von BMB nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
- Zahlung und Pflichten des Kunden
4.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein ist vom Kunden eine Anzahlung von 20 Prozent des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor dem vertraglichen Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern die Insolvenzabsicherung wirksam besteht und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus dem in Ziff. 10.1 genannten Grund abgesagt werden kann.
4.2 Umbuchungs- oder Bearbeitungsentgelte sind jeweils sofort nach Inrechnungstellung zur Zahlung fällig. Die Prämie für eine vermittelte Versicherung ist mit der Anzahlung fällig.
4.3 Gehen auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht ein, ist BMB berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann BMB den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an der nachstehenden Ziffer 6.2 oder 6.3 orientieren, vorausgesetzt, der Kunde hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.
4.4 Der Kunde hat selbst sicherzustellen, dass er rechtzeitig zu Beginn der Reise am Abreiseort erscheint, insbesondere bei Eigenanreise durch selbst gebuchte Flüge. Bei der Buchung von selbst gebuchten Reiseteilen oder Flügen ist zu empfehlen, einen erheblichen zeitlichen Vorlauf zu berücksichtigen und, etwa bei Verwendung von Rail & Fly Tickets, mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen einzutreffen, um den Check-In und die Sicherheitskontrolle bequem passieren zu können.
- Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss
5.1 BMB behält sich vor, den in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird BMB den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 5.1 unter a) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für BMB führt.
5.2 BMB behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind (z. B. erforderliche Routenänderungen in angemessenem Umfang, Flugzeitenänderungen um bis zu vier Stunden, Austausch von Reiseleitern oder Wanderführern). BMB hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
5.3 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in Ziff. 5.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann BMB sie nicht einseitig vornehmen. BMB kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von BMB bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann BMB die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziff. 5.4 entsprechend, d. h. BMB kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von BMB bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Nach dem Ablauf einer von BMB bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
5.4 BMB kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Ziff. 5.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die BMB den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
- Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornierung der Reise
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei BMB. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt in Schrift- oder Textform zu erklären.
6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann BMB aber vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Grundsätzlich gelten die für die betreffende Reise ausgewiesenen Entschädigungspauschalen. Vorbehaltlich einer solchen gesonderten Vereinbarung gelten die folgenden Entschädigungspauschalen, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von BMB und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, bestimmen:
- – bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 20 %
- – vom 30. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn: 40 %
- – vom 14. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn: 60 %
- – ab 7. Tag vor Reisebeginn und bei Rücktritt am Abreisetag / Nichterscheinen: 90 %
Dem Kunden bleibt es unbenommen, BMB nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als in Höhe der von BMB geforderten Pauschalen.
6.3 BMB behält sich vor, anstelle der in Ziff. 6.2 genannten Entschädigungspauschalen die Höhe der Entschädigung anhand der im Einzelfall ihr tatsächlich entstandenen Kosten, wie etwa Stornierungskosten für Leistungsträger (z. B. für Agenturen vor Ort) oder Kosten für Vermittler, konkret zu berechnen, und diese Entschädigung vom Kunden zu fordern. Auf Wunsch des Kunden kann BMB die Höhe der Entschädigung begründen.
6.4 Erfolgt der Rücktritt des Kunden wegen eines Angebots von BMB über eine Preiserhöhung über 8 % des Reisepreises oder wegen einer der in Ziff. 5.3 genannten erheblichen Vertragsänderungen, so ist der Rücktritt des Kunden kostenfrei. Der Entschädigungsanspruch des Reiseveranstalters entfällt ferner in Fällen des § 651h Abs. 3 S. 1 BGB.
- Umbuchungen, Ersatzpersonen
7.1 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden dennoch nach der Buchung der Reise Umbuchungen vorgenommen, kann BMB ein Umbuchungsentgelt von € 50,00 pro Umbuchungsvorgang erheben. Ist BMB zu einer Umbuchung nicht bereit oder ist diese nicht möglich, so kann der Kunde nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag bei gleichzeitiger Neuanmeldung unter den in den Ziffern 6.2 und 6.3 genannten Bedingungen vorgehen. Dem Kunden ist unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
7.2 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie BMB nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. BMB kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde gegenüber BMB als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. BMB darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind.
- Reiseversicherungen
Zur Abdeckung von Reiserücktritts- und -abbruchskosten, empfiehlt BMB den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und kann dem Kunden eine Reiserücktrittskosten-Versicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln.
- Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die BMB ihm ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die ausschließlich von ihm selbst zu vertreten sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit) nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
- Rücktritt durch den Reiseveranstalter
10.1 BMB kann bis 4 Wochen vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist ebenfalls angibt.
10.2 BMB kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn BMB aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist.
- Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden
11.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von BMB oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit BMB infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.
11.2 Verlangt der Kunde Abhilfe, hat BMB den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. BMB kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann BMB die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat BMB Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
11.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und BMB innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei die schriftliche oder elektronische Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe durch BMB verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält BMB hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
- Mitwirkungspflichten des Kunden: Überprüfungspflicht der körperlichen Konstitution des Kunden für die Reise, Mobilitätserfordernisse, Schadensminderungspflicht
12.1 Der Kunde ist verpflichtet, selbst zu prüfen und ggf. durch fachkundigen ärztlichen Rat überprüfen zu lassen, ob die Teilnahme des Kunden an der Reise mit ihren spezifischen Inhalten mit seiner jeweiligen körperlichen und psychischen Verfassung vereinbar ist.
12.2 Wird die Erbringung der Leistung BMB i. S. d. § 275 BGB unmöglich, weil der Reisende wegen Krankheit oder Immobilität oder aus einem anderen Grund reiseunfähig ist, so ist der Anspruch des Kunden auf Leistung ausgeschlossen. In diesen Fällen stimmen der Reisende und seine Erziehungsberechtigten schon jetzt zu, sich von einem Arzt untersuchen zu lassen, der die Reisefähigkeit prüft und ggf. eine für beide Parteien des Reisevertrages verbindlich geltende Reiseunfähigkeit feststellt.
12.3 Die Reise ist grundsätzlich für mobilitätseingeschränkte Reisende nicht geeignet. Solche Reisenden mögen vorab mit BMB Kontakt aufnehmen, ob eine Teilnahme unter Einschränkungen dennoch möglich ist. Findet eine Information und Kontaktaufnahme durch mobilitätseingeschränkte Reisende nicht statt, so haben solche Reisende keinen Anspruch auf uneingeschränkte Teilnahme und es gilt Ziffer 12.2.
12.4 Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er BMB auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
- Haftung, Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von BMB für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
- Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
14.1 BMB informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
14.2 BMB haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde BMB mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, BMB hat gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung zu vertreten.
14.3 Der Kunde ist selbst für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente verantwortlich und muss darauf achten, dass sein Reisepass oder Personalausweis eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Ferner ist er für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, BMB hat ihre Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere sind ausländische Zoll- und Devisenvorschriften einzuhalten.
- Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden
15.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert BMB den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und in ihren datenschutzrechtlichen Hinweisen. BMB hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gelöscht. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse info@boehmen-reisen.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder BMB unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
15.2 Mit einer Nachricht an info@boehmen-reisen.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
- Allgemeine Bestimmungen und Hinweise
16.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl ihre Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und BMB findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes, oder eine Person ist, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von BMB vereinbart.
16.2 BMB nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach VSBG teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, an einem solchen teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Reiseveranstalterin: Begegnung mit Böhmen GmbH, Geschäftsführerin Frau Katerina Karl Brejchová, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg, Tel. 0-0941 599526 – 25, E-Mail: info@begegnung-mit-boehmen.de, USt. ID: DE24412220591. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Veranstaltung von Pauschalreisen. Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Geltungsbereich der Versicherung: weltweit. Diese ARB sind urheberrechtlich geschützt.
BMB vermittelt Reiseversicherungen als erlaubnisfreier Annexvermittler gem. § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO. Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Tel. 0800-3696000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, www.versicherungsombudsmann.de.



