ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN
von BmB-GmbH

 

Begegnung mit Böhmen GmbH („BMB“) bietet dem Kunden Pauschalreisen auf Basis der nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen an.

  1. Vertragsabschluss

1.1 Mit seiner Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder in elektronischer Form vorgenommen werden kann, bietet der Kunde BMB den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise zu der betreffenden Reise in der Ausschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Bei elektronischen Anmeldungen bestätigen wir den Eingang unverzüglich auf elektronischem Weg.

1.2 Der Anmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, die er in der Anmeldung mit aufführt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung des Kunden durch BMB zustande. BMB bestätigt dem Kunden den Vertragsabschluss mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. als Anhang zu einer E-Mail; in Papier nur nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB).

1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt unter Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten ein neues Angebot von BMB vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage und mit dem Inhalt des neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde ausdrücklich oder schlüssig, etwa durch Anzahlung, innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklärt.

 

  1. Bezahlung, Leistungen

2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 6.1 abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert bei BMB eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift bei BMB.

2.2 Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von BMB in der zur betreffenden Reise gehörigen konkreten Reiseausschreibung in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung, die den Vertragsschluss bestätigt.

 

  1. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsänderungen

3.1 BMB behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird BMB den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von BMB zur Preissenkung nach 3.2 wird ausdrücklich hingewiesen.

3.2 Da 3.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 3.1 unter a) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für BMB führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von BMB zu erstatten. BMB darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

3.3 BMB behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen um bis zu 3 Stunden, Routenänderungen). BMB hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

3.4 Erhebliche Preis- und Vertragsänderungen: Übersteigt die in 3.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann BMB sie nicht einseitig vornehmen. BMB kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von BMB bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann BMB die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 3.4 entsprechend, d. h. BMB kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von BMB bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.

3.5 BMB kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 3.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die BMB den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

3.6 Nach dem Ablauf einer von BMB nach 3.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

3.7 Tritt der Kunde nach 3.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung.

3.8 Soweit BMB infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat BMB unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.

 

 

 

  1. Rücktritt des Kunden, Eintritt einer Ersatzperson in den Vertrag

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären.

4.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert BMB den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat BMB die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von BMB und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:

bis 31. Tag vor Reiseantritt 20 %

vom 30.–15. Tag vor Reiseantritt 40 %

vom 14.–3. Tag vor Reiseantritt 60 %

ab 2 Tage vor Reiseantritt und bei Nichterscheinen 90 %

Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass BMB überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die genannte Pauschale. BMB behält sich vor, anstelle der jeweiligen Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern und kann in diesem Fall nachweisen, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Sie kann die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.

4.3 BMB kann keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

4.4 Ist BMB zur Rückerstattung des Reisepreises nach einem Rücktritt des Kunden verpflichtet, so hat BMB unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt des Kunden, Rückzahlung an diesen zu leisten.

4.5 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod, wird empfohlen. BMB kann dem Kunden eine solche Versicherung vermitteln.

4.6 Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden dennoch nach Vertragsschluss Änderungen des Reisetermins der gebuchten Reise (Umbuchungen) vorgenommen, so berechnet BMB bis zum 29. Tag vor Reiseantritt eine Bearbeitungsentschädigung von € 30,- pro Umbuchungsvorgang. Der Kunde kann BMB nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist. Nach der genannten Frist sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen (siehe 4.2) und bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Diese Regelung trifft dann nicht zu, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil BMB dem Kunden keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB gegeben hat. In einem solchen Fall ist die Umbuchung kostenfrei.

4.7 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie BMB nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. BMB kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn sie die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der Kunde gegenüber BMB als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. BMB darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

 

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, ausschließlich von ihm zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

 

  1. Rücktritt und Kündigung durch BMB

6.1 BMB kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens seine Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist von BMB bis spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären.

6.2 BMB kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn BMB aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat BMB den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.

6.3 Tritt BMB nach 6.1 oder 6.2 vom Vertrag zurück, so verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich, auf jeden Fall spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von BMB, zurückerstattet.

6.4 Stört der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung von BMB nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann BMB den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dabei behält BMB den Anspruch auf den Reisepreis abzgl. des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die BMB aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

 

  1. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Formalitäten

BMB informiert den Kunden vor Vertragsabschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungs-landes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

 

  1. Ihre Pflichten als Reiseteilnehmer, Anzeigefristen, Abhilfe

8.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von BMB oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit BMB infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat BMB den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. BMB kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann BMB die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat BMB Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

8.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet BMB innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch BMB verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält BMB hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von BMB auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden von BMB zu erstatten. BMB ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung des Kunden umfasst, unverzüglich für dessen Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen BMB zur Last.

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

8.4 Reisevermittler oder Reiseleiter sind nicht berechtigt, Ansprüche mit Wirkung für BMB anzuerkennen.

 

  1. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von BMB für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche nach Montrealer Übereinkommen.

 

  1. Datenschutz

Über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten informiert BMB den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. BMB hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse info@boehmen-reisen.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an info@boehmen-reisen.de kann der Kunde der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Einzelheiten zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von BMB auf ihrer Internetseite, auf die ausdrücklich verwiesen wird, ebenso aus dem Datenschutzhinweis, der bei Buchung angeklickt wird.

  1. Anwendbares Recht, Sonstiges

11.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen BMB und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von BMB vereinbart.

11.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

11.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: BMB nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und ist auch nicht gesetzlich hierzu verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

 

Reiseveranstalter:

Begegnung mit Böhmen GmbH
Bruderwöhrdstr. 15b, 93055 Regensburg
Tel: +49(0)-0941 599 526 24
Fax: +49(0)-0941 599 526 25
Email: m@boehmen-reisen.de
Internet: www.boehmen-reisen.de
Geschäftsführerin: Frau Katka Karl Brejchová
Handelsregister Amtsgericht Regensburg, HRB 16770
Versicherungsschein-Nr. 406 90 101051552
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung
Räumlicher Geltungsbereich: weltweit
Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe 11.1 dieser AGB).

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